Am heutigen Nachmittag trifft sich der gemischte Betriebsrat der Cargolux zu einer, von der Betriebsleitung einberufenen, außerordentlichen Sitzung. Diese wird im Beisein des Präsidenten des Verwaltungsrates Paul HELMINGER stattfinden. Einziger Punkt der Tagesordnung ist eine detaillierte Präsentation an die Mitglieder des gemischten Betriebsrates betreffend der Beteiligung eines neuen privaten Teilhabers von Cargolux Airlines International S.A.
Seit dem 24. Oktober 2013 haben die Mitglieder des gemischten Betriebsrates keine weiteren Informationen betreffend eines kommerziellen Abkommens zwischen Cargolux und Henan Civil Aviation Development and Investment Company (HNCA) erhalten. Bereits am 31. Oktober 2013 hat der LCGB Formateur Xavier BETTEL seine Fragen und Bedenken in dieser Sache mitgeteilt.
Für den LCGB bleiben folgende Fragen zu diesem Zeitpunkt unbeantwortet:
- Welche Verpflichtungen muss Cargolux im Rahmen dieses kommerziellen Abkommens eingehen?
- Wie wird Cargolux durch dieses Abkommen gestärkt?
- Welche Anzahl von Flügen, welche Tonnage wird Cargolux, zusätzlich zum heutigen Stand durch dieses Abkommen zugesprochen?
- Wie können die politischen Verantwortlichen sicherstellen, dass der Luxemburgische Standort inklusive des Transport- und Logistiksektors durch dieses Abkommen gestärkt werden?
Was sieht das Aktionär-Abkommen (Shareholder Agreement) vor? Welche Bedingungen muss Cargolux hier erfüllen?
Die LCGB-Vertreter im gemischten Betriebsrat werden, unter anderem, diese Fragen heute Nachmittag stellen.
Die Übernahme der 35 % Anteile des Luxemburger Staates (Portierung) durch einen neuen Teilhaber geht offensichtlich in die entscheidende Phase. Der LCGB vertritt weiterhin die Position, dass ein derartiges Abkommen eine Stärkung des Standortes Luxemburg der Firma Cargolux und dadurch die Absicherung der Aktivitäten und der Arbeitsplätze im Großherzogtum bedeuten muss. Dies würde auch die zukünftige Entwicklung des gesamten Transport- und Logistiksektors in Luxemburg positiv beeinflussen.
Mitgeteilt vom LCGB am 26. November 2013.
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