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Channel: LCGB – Lëtzebuerger Chrëschtleche Gewerkschaftsbond
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Deutsche Grenzgänger: Die luxemburgischen Renten der CNAP werden ab dem 1. Januar 2014 in Luxemburg besteuert

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Die luxemburgischen Renten der CNAP (Caisse Nationale d‘Assurance Pension) für Rentner(innen) mit Wohnsitz in Deutschland sind bis zum 31.12.2013 in Deutschland zu besteuern (Doppelbesteuerungsabkommen vom 23.08.1958). Ab dem 01.01.2014 sind nach dem neuen Doppelbesteuerungsabkommen vom 23.04.2012 zwischen Deutschland und Luxemburg diese Renten in Luxembourg steuerpflichtig. Jede(r) Rentenbezieher(in) mit Wohnsitz in Deutschland hat in den vergangenen Tagen ein Schreiben von der luxemburgischen Steuerverwaltung (RTS Non-residents 5, rue de Hollerich L 2982 Luxembourg) erhalten. Dieses Schreiben betrifft die Steuerkarte 2014 für Rentenbezieher mit Wohnsitz in Deutschland. Die persönlichen Daten, die der Steuerverwaltung vorliegen, werden in diesem Schreiben dem Rentenbezieher mitgeteilt. Diese Angaben sind zu prüfen und nur wenn die derzeit benutzten Angaben nicht zutreffen sind die berichtigten Angaben der Steuerverwaltung mitzuteilen! ACHTUNG: Für alle Rentner mit Wohnsitz außerhalb von Luxemburg sind nur die Steuerklassen 1 und 1a von der Steuerverwaltung vorgesehen, was bei verheirateten Rentner(innen) zu erheblichen Steuerabzügen führen kann (bis zu 500-600 € pro Monat)! Nur auf Antrag wird (unter festgelegten Bestimmungen) von der Steuerverwaltung die Steuerklasse 2 für verheiratete Steuerpflichtige gewährt! Die Steuerklasse 2 wird nur dann gewährt, wenn der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass mehr als 50 % des Haushaltseinkommens in Luxemburg zu besteuern ist! Der Antrag ist beim Steueramt (RTS Non-residents) zu stellen in einem formlosen Schreiben mit Beweisen, dass mehr als 50 % des Haushaltseinkommens in Luxembourg erzielt werden. Bei zusätzlichen Fragen stehen die Berater der LCGB INFO-CENTER Büros (Tel: +352 49 94 24-222 / Email: infocenter@lcgb.lu) zur Verfügung. Mitgeteilt vom LCGB am 18. November 2013.

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